Ersthelfer für Betriebe
Über den Kurs Ersthelfer für Betriebe
Es ist unabdingbar, dass jeder Betrieb in Deutschland in der Lage ist, bei einem Unfall schnell und effektiv Erste Hilfe zu leisten. Der Arbeitgeber trägt hier eine wichtige Verantwortung und ist gesetzlich dazu verpflichtet, betriebliche Ersthelfer auszubilden. Die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, welche die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint, gibt hier klare Vorgaben.
Gern unterstütze ich Sie dabei, den geforderten betrieblichen Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb zu gewährleisten. Ich biete individuell angepasste Schulungen in Erster Hilfe für Ihre Mitarbeiter an, um im Ernstfall schnell und professionell handeln zu können.
Wie viele Ersthelfer sind in Betrieb erforderlich?
Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer, die mindestens zur Verfügung stehen müssen, ergibt sich aus § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1).
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
1 Ersthelfer benötigt
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
Variiert je nach Betriebsart/ Unternehmen:
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
Mindestens 5% Prozent der anwesenden Versicherten müssen Ersthelfer sein.
Sonstige Betriebe
Mindestens 10% Prozent der anwesenden Versicherten müssen Ersthelfer sein.
Schwerpunkte
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Helfen bei Unfällen
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Wundversorgung
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Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
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lebensrettende Sofortmaßnahmen
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Verätzungen
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je nach Betrieb...
An wem richtet sich der Kurs?
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Mitarbeiter, die sich für Erste-Hilfe interessieren
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An Betriebe/Unternehmen aller Art, die Ihre Mindestzahl an Ersthelfern ausbilden möchten
Übersicht
Dauer
7,5 Stunden
Kosten
50 € pro Person/Teilnehmer
Ort
Erste-Hilfe-Kurse finden unter folgender Adresse statt:
Gerhart-Hauptmann-Straße, 59423 Unna
In Ihren Räumlichkeiten, nur auf Anfrage.
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FAQ
Ich habe alle Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen für Sie bereitgestellt. Sollten Sie jedoch noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren. Ich freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Ihnen alle notwendigen Informationen zu geben.
Wie melde ich mich zum Kurs an?
Buchen Sie jetzt ganz unkompliziert und zeitsparend einen Erste-Hilfe-Kurs bei mir online. Ich stehe Ihnen selbstverständlich auch für Fragen und Anliegen persönlich zur Verfügung. Ob per E-Mail oder telefonisch – ich bin für Sie da und unterstütze Sie gerne auf Ihrem Weg zur Erste-Hilfe-Expertise.
Wo finden die Kurse statt?
Meine Kursangebote finden nicht nur in der Gerhart-Hauptmann-Straße 15, 59423 Unna statt. Ich bin flexibel und kommen auch auf Nachfrage gerne zu Ihnen nach Hause, um im kleinen Kreis Erste-Hilfe-Kurse abzuhalten. Wenn es um Unternehmen geht, biete ich maßgeschneiderte Kurse auf Anfrage direkt vor Ort an, um sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter in Ihrer Einrichtung in der Lage ist, im Notfall zu handeln. Meine Kurse sind darauf ausgelegt, Ihnen das Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, die Sie benötigen, um in jeder Situation effektiv zu agieren. Ich bin bereit, Ihnen zu helfen, Ihre Fähigkeiten zu verbessern und Ihre Sicherheit zu stärken - lassen Sie uns gemeinsam einen Unterschied machen!
Wie kann ich bezahlen?
Buche deinen Erste-Hilfe-Kurs ganz unkompliziert und bequem über meine Onlinebuchung. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.
Bis wann kann ich meinen Kurs stornieren?
Ihr Kurs kann innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden, hierzu schicken Sie mir bitte rechtzeitig eine E-Mail.
Kosten
Jeder Kurs kostet 50 € pro Person/Teilnehmer vor Ort. Falls der Kurs bei Ihnen stattfinden soll, kontaktieren Sie mich bitte und ich werde Ihnen eine Anfahrtspauschale mitteilen.
Anmeldeformulare & Kostenübernahmeformulare
Es besteht die Chance, eine Deckung der Kosten bei der Unfallkasse zu beantragen, um den Erste-Hilfe-Kurs ohne finanzielle Belastung in Anspruch zu nehmen.
Die Formulare für die Kostenübernahme/ Gutscheinbeantragung finden Sie unter Downloads.
Erste-Hilfe-Kurse gemäß DGUV-Grundsatz 304–001
Alle Kurse sind nach den aktuellen Vorgaben der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften anerkannt und werden entsprechend durchgeführt.